Bedingungen & Bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIEFERUNGEN VON: BonaVita, ansässig und geschäftsansässig in Spanien: Av/Pais Valenciano 43, 03580 Alfaz del Pi (Alicante), im Folgenden: Verwender
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
  1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
    Verwender: der Verwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (BonaVita);
    Käufer: nicht-Verbraucher, ein Kunde, der im Rahmen seines Unternehmens oder Berufs handelt.

Artikel 2. Geltung dieser Bedingungen
  1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen Verwender und Käufer, auf den der Verwender diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abgewichen wurde.

  2. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge, bei denen der Verwender Dritte einsetzt.

  3. Allgemeine Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich zurückgewiesen.

  4. Mit einem Käufer, mit dem einmal unter diesen Bedingungen abgeschlossen wurde, gelten diese auch für spätere Verträge.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.

  6. Unterlässt der Verwender es, Rechte geltend zu machen, bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Rechte.

Artikel 3. Angebote und Vertragsabschluss
  1. Angebote des Verwenders sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben, und verpflichten nicht zur Lieferung. Sie verfallen spätestens 14 Tage nach Angebotsdatum.

  2. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich in einem gesonderten Vertrag vereinbart wurden. Bei Widerspruch geht die Einzelvereinbarung vor.

  3. Liefertermine sind unverbindlich und berechtigen nicht zu Schadenersatz oder Auflösung.

  4. Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich MwSt., Transport, Verpackung, Lieferung und Montage, sofern nicht anders angegeben.

  5. Zusammengestellte Preisangaben verpflichten nicht zur Lieferung eines Teils zum entsprechenden Teilpreis.

  6. Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

  7. Angebote verstehen sich zuzüglich MwSt. und ab Werk, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  8. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Verwenders oder faktische Ausführung innerhalb von vier Wochen zustande.

  9. Änderungen sind nur gültig, wenn schriftlich vereinbart.

  10. Bei Lagerlieferungen gilt die Rechnung als Bestätigung.

Artikel 4. Informationspflicht
  1. Auf erstes Verlangen muss der Käufer alle relevanten Daten wie korrekte Umsatzsteuer-ID und registrierten Namen angeben.

Artikel 5. Muster, Modelle und Beispiele
  1. Gezeigte Muster oder Modelle dienen nur der Veranschaulichung. Abweichungen sind erlaubt, außer es wurde schriftlich vereinbart, dass Lieferung identisch erfolgt.

Artikel 6. Lieferung
  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager des Verwenders in Oudkarspel, Niederlande. Bei Incoterms gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassungen.

  2. Bei Nicht-Frei-Haus-Lieferungen trägt der Käufer das Transportrisiko ab Lager. Wahl von Transporteur und Versandart obliegen dem Verwender.

  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware anzunehmen. Das Risiko geht bei Lieferung auf ihn über.

  4. Bei Verweigerung der Annahme oder fehlenden Anweisungen wird die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers eingelagert.

  5. Der Verwender ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung einzusetzen.

Artikel 7. Lieferzeit
  1. Lieferfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen.

  2. Lieferfristen sind unverbindlich.

  3. Bei Verzögerung ist der Käufer verpflichtet, dem Verwender eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Artikel 8. Teillieferungen
  1. Teillieferungen sind zulässig.

  2. Jede Teillieferung darf gesondert in Rechnung gestellt werden.

Artikel 9. Technische Anforderungen
  1. Der Verwender haftet nicht für technische Vorschriften anderer Länder, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

  2. Abweichende technische Anforderungen gelten nur, wenn schriftlich vereinbart.

Artikel 10. Auflösung des Vertrags

Der Verwender kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung auflösen bei:
– berechtigtem Zweifel an der Vertragserfüllung durch den Käufer;
– unterlassener Sicherheitsleistung trotz Aufforderung;
– Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung;
– Insolvenz oder Verlust der Verfügungsgewalt des Käufers;
– anderen Umständen, die eine Einhaltung unzumutbar machen.
Im Falle der Auflösung werden sämtliche Forderungen sofort fällig.

Artikel 11. Zurückbehaltungsrecht
  1. Der Verwender darf seine Verpflichtungen bei Nichtzahlung aussetzen.

  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, eigene Verpflichtungen auszusetzen.

Artikel 12a. Eigentumsvorbehalt für Käufer in Spanien
  1. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verwenders bis zur vollständigen Bezahlung.

  2. Weiterverkauf nur im normalen Geschäftsverkehr erlaubt.

  3. Bei Verarbeitung bleibt Eigentumsvorbehalt erhalten.

  4. Verpfändung oder Belastung nicht erlaubt.

  5. Der Verwender ist berechtigt, die Ware zurückzuholen – der Käufer erteilt unwiderrufliche Zutrittsrechte.

  6. Bei Pfändung durch Dritte ist der Verwender sofort zu informieren.

  7. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu versichern und die Police auf Verlangen vorzulegen.

Artikel 12b. Eigentumsvorbehalt für Käufer außerhalb Spaniens
  1. Für deutsche Käufer gelten abweichende Eigentumsvorbehalte gemäß separater Vereinbarung.

Artikel 13. Reklamationen
  1. Der Käufer hat die Ware innerhalb von 24 Stunden zu prüfen.

  2. Reklamationen sind schriftlich innerhalb von 8 Arbeitstagen zu melden.

  3. Verspätete Reklamationen führen zum Verlust aller Ansprüche.

  4. Der Verwender entscheidet über Nachbesserung, Ersatz oder Preisnachlass.

  5. Reklamationen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

  6. Unbegründete Reklamationen gehen zu Lasten des Käufers.

  7. Rücksendungen nur nach schriftlicher Zustimmung des Verwenders.

Artikel 14. Garantie
  1. Garantie auf übliche oder vereinbarte Eigenschaften.

  2. Keine Garantie bei falscher Nutzung, Missachtung von Anleitungen oder eigenmächtigen Reparaturen.

  3. Die Garantiezeit entspricht der des Herstellers oder der gesetzlich zulässigen Dauer.

  4. Bei Lieferung außerhalb Spaniens wird nur der niederländische Reparaturpreis erstattet.

  5. Garantie-Retouren nur mit schriftlicher Genehmigung.

  6. Originalrechnung und genaue Fehlerbeschreibung erforderlich.

Artikel 15. Preise / Preisanpassungen
  1. Preise in Euro, netto ab Werk, zuzüglich MwSt., Versand, Verpackung etc.

  2. Preisänderungen zulässig bei nachgewiesener Kostensteigerung, wenn Vertrag älter als 3 Monate.

  3. Bei Steigerung über 10 % darf der Käufer den Vertrag schriftlich kündigen.

Artikel 16. Sicherheit
  1. Der Verwender kann bei Zweifel an der Bonität Sicherheit verlangen und Lieferung aussetzen.

Artikel 17. Verpackung
  1. Leihverpackungen sind innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben.

  2. Bei Nichtrückgabe dürfen Ersatzkosten berechnet werden.

Artikel 18. Zahlung
  1. Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Nach Fristablauf gerät der Käufer automatisch in Verzug und schuldet 1 % Verzugszinsen pro Monat.

  3. Im Insolvenzfall werden alle Forderungen sofort fällig.

  4. Kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Käufers.

  5. Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten, dann auf ältere Forderungen verrechnet.

  6. Der Verwender darf mit Forderungen des Käufers verrechnen.

Artikel 19. Inkassokosten
  1. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bei Zahlungsverzug trägt der Käufer.

  2. Der Verwender darf höhere tatsächliche Kosten fordern, wenn nachgewiesen.

Artikel 20. Haftung
  1. Keine Haftung für Folgeschäden, Gewinnverlust oder Betriebsunterbrechung.

  2. Keine Haftung bei falschen Angaben des Käufers.

  3. Haftung maximal auf Versicherungssumme oder Rechnungswert beschränkt.

  4. Keine Haftung außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – sofern gesetzlich zulässig.

  5. Auch bei unerlaubter Handlung gelten die Haftungsbeschränkungen.

  6. Der Käufer stellt den Verwender bei Weiterverkauf schadlos.

Artikel 21. Höhere Gewalt
  1. Höhere Gewalt sind alle unverschuldeten äußeren Umstände wie Streik.

  2. Verpflichtungen ruhen oder Vertrag kann aufgelöst werden.

  3. Teillieferungen bei höherer Gewalt dürfen separat berechnet werden.

Artikel 22. Verjährung
  1. Abweichend von gesetzlichen Fristen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Artikel 23. Beweis
  1. Buchführung des Verwenders gilt als Beweis, außer bei Gegenbeweis.

  2. Mengenangaben auf Rechnung gelten als verbindlich, sofern Käufer nichts Gegenteiliges nachweist.

Artikel 24. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
  1. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Verwenders.

  2. Es gilt niederländisches Recht. UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

Artikel 25. Änderungen und Version
  1. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Artikel 26. Sonstiges
  1. Bei Widersprüchen zwischen Übersetzungen gilt die englische Fassung, außer beim Eigentumsvorbehalt.

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